Prüfungsbedingungen / -ordnung Wasserrettungs-Dienst

Hier geben wir die Bedingungen gemäß Prüfungsordnung für die Ausbildungsstufen im Wasserrettungsdienst (WRD) bekannt.

Prüfungsbedingungen für die Ausbildung im Wasserrettungsdiernst (WRD):

WRD-Modul Bäderdienst / Pool 1 (WRD-P1)

Dieses Modul entspricht dem Modul „Wasserrettung“, das in der Bademeisterausbildung gemäß ÖNORM S-1150 gefordert ist.

Voraussetzungen:

Besitz des Helferscheins lt. Bestimmung für ÖSA/ÖRSA und Kenntnisse in Erster Hilfe

Ausbildungsinhalte:

A)   Rettungsgriffe

·         Zwei Übungen mit Opfer ohne Bewusstsein und ohne HWS/WS-Verletzung

B)   Rettungsgeräte

·         Theorie (Leinenrettungsgeräte, andere und behelfsmäßige Rettungsgeräte)

·         Praxis

C)   Rettungs-/Bergetechniken

·         Praxis

·         Theorie / Demonstation

D)   Überwachungstätigkeit, Vorbereitung auf Einsätze

·         Erkennen von Gefahrenstellen / Risiken

·         Vorbereitung auf Einsätze

·         Notfälle im Wasser

E)    Einsatzübungen

·         Übungen von zwei einfachen Einsatzszenarien

Abzeichnen:

Bestätigung


weitere Module sind in Ausarbeitung!

Stand: 21.08.2018 (ÖWR genehmigt am 31.11.2013)