Prüfungsbedingungen / -ordnung Wasserrettungs-Dienst
Prüfungsbedingungen für die Ausbildung im Wasserrettungsdiernst (WRD):
WRD-Modul Bäderdienst / Pool 1 (WRD-P1)
Dieses Modul entspricht dem Modul „Wasserrettung“, das in der Bademeisterausbildung gemäß ÖNORM S-1150 gefordert ist. |
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Voraussetzungen: |
Besitz des Helferscheins lt. Bestimmung für ÖSA/ÖRSA und Kenntnisse in Erster Hilfe |
Ausbildungsinhalte: |
A) Rettungsgriffe · Zwei Übungen mit Opfer ohne Bewusstsein und ohne HWS/WS-Verletzung B) Rettungsgeräte · Theorie (Leinenrettungsgeräte, andere und behelfsmäßige Rettungsgeräte) · Praxis C) Rettungs-/Bergetechniken · Praxis · Theorie / Demonstation D) Überwachungstätigkeit, Vorbereitung auf Einsätze · Erkennen von Gefahrenstellen / Risiken · Vorbereitung auf Einsätze · Notfälle im Wasser E) Einsatzübungen · Übungen von zwei einfachen Einsatzszenarien |
Abzeichnen: |
Bestätigung |
weitere Module sind in Ausarbeitung!
Stand: 21.08.2018 (ÖWR genehmigt am 31.11.2013)